Passivhaus-Förderung: Staatliche Unterstützung im Überblick
Gefördert werden in der Programmvariante Effizienzhäuser-55 auch Gebäude, deren Jahres-Primärenergiebedarf (Q) und Jahres-Heizwärmebedarf (Q) nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf (Q) nicht mehr als 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche (A) und der Jahres-Heizwärmebedarf (Q) nach PHPP nicht mehr als 15 kWh pro m Wohnfläche betragen.
Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm sowie zu zusätzlichen Förderprogrammen der Länder finden Sie unter www.kfw.de
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