Effizienzhäuser-70 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Q) von 70 % und den Transmissionswärmeverlust (H) von 85 % er errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.

Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm sowie zu zusätzlichen Förderprogrammen der Länder finden Sie unter www.kfw.de