EEG-Novelle: Dezentrale Energiekonzepte auf dem Abstellgleis?
18. November 2014
Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz kurz EEG diente in über 90 Ländern als Vorbild, um eine gesetzliche Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Energien zu schaffen.
Bis jetzt wurde die vielbeschworene Energiewende zu einem erheblichen Teil von den Bürgern mitgetragen. Über 50% der regenerativen Anlagen zur Stromerzeugung befinden sich im Besitz von Privatpersonen und Landwirten.
Das soll nun alles anders werden: Die Novelle des EEG errichtet erhebliche Hürden für dezentrale Versorgungskonzepte und das Engagement von Privatpersonen.
In Zukunft – so will es der Gesetzgeber – soll selbst erzeugter und verbrauchter Strom aus Sonnenernergie und Kraftwärmekopplung mit 40% der EEG-Umlage belegt werden – Ausnahmen gibt's für Kohle- und Atomkraftwerke deren Eigenverbrauch von der EEG-Umlage befreit ist. Braunkohletagebaue und fossile Industriekraftwerke sind ebenfalls weitgehend befreit.
Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Kleinstanlagen bis 10 Kilowatt – ein Wert der bereits von Anlagen auf Einfamilienhäusern spielend überschritten werden kann.
Gleichzeitig wird die bisherige - durch das Engagement der Bürger angetriebene – Eigendynamik des Ausbaus erneuerbarer Energien durch niedrigere Ausbauziele und die Festlegung von Obergrenzen des Ausbaus ausgebremst.
Durch die Umstellung von festen Einspeisetarifen auf ein neues Ausschreibungsverfahren werden zudem große, finanzstarke Marktteilnehmer begünstigt.
Ab 2016 entfällt der bisherige Vorrang von erneuerbaren Energien bei der Einspeisung. Zu Zeiten von Negativstrompreisen an der Börse entfällt dann eine Förderung. Ausgenommen von dieser Maßnahme sind wiederum nur sehr kleine Anlagen. Unterm Strich bedeutet dies, daß im Falle von Überkapazitäten nicht konventionelle Kraftwerke gedrosselt werden, sondern die Erneuerbaren heruntergefahren werden.
Die Mehrbelastung für private Haushalte und mittelständische Unternehmen durch kräftige Rabatte und Befreiungen für Industrieunternehmen und Kraftwerksbetreiber wird auf ca. 7,5 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
Die Novelle des EEG mit Ihren Hemmschuhen für dezentrale Versorgungskonzepte und Ausnahmeregelungen und Befreiungen für große Marktteilnehmer ist damit ein klarer Erfolg für die großen Kraftwerksbetreiber und Industriekonzerne. Eigenstromlösungen und dezentrale Versorgungskonzepte von Bürgern und Kommunen werden in ein enges Korsett gezwängt.
Die nächste Novelle des EEG ist für 2016 angekündigt...