KfW-Effizienzhäuser 40 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Q) von 40 % und den Transmissionswärmeverlust (H) von 55 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 Der EnEV2009 nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissonswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig ist.

Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm sowie zu zusätzlichen Förderprogrammen der Länder finden Sie unter www.kfw.de