Elektrosmogabschirmung steuerlich absetzbar?
13. November 2012
Das Finanzgericht Köln stellt in einer richtungsweisenden Entscheidung (Az.10 K 290/11) fest, daß die Kosten einer Elektrosmogabschirmung unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden können.
Eine Klägerin hatte bei ihrer Steuererklärung € 17.075,00 für die Lieferung und Montage einer Abschirmung zum Schutz ihrer Eigentumswohnung vor einfallender Hochfrequenzstrahlung geltend gemacht. Das Finanzamt hatte die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung mit der Begründung abgelehnt, es sei kein amtsärztliches Gutachten vorgelegt worden.
Vor Gericht wurde der Klage der Wohnungseigentümerin gegen diese Entscheidung stattgegeben.
In der Urteilsbegründung verwiesen die Richter darauf, daß der Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit nicht ausschließlich durch das Attest eines Amtsarztes erbracht werden könne. Sie sahen den Nachweis der Zwangsläufigkeit der Baumaßnahme durch ein privatärztliches Gutachten über die Elektrosensibilität der Klägerin sowie ein baubiologisches Gutachten über stark erhöhte Hochfrequenzimmissionen im Rohbau der Eigentumswohnung als ausreichend an.