BAFA-Förderung für Wärmepumpen ab 2021
22. Januar 2021
Durch den Einbau von ökonomisch fördernden Wärmepumpen sollen im Rahmen des nationalen Klimaschutzprogramms 2030 die energetischen Sanierungen von Gebäuden gefördert werden. Damit sollen Verbraucher mehr "Motivation" erhalten, Investitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien zu tätigen, denn die Sanierungsrate im Gebäude-Segment ist in letzter Zeit sichtlich zurückgegangen.
Gefördert wird der Einbau einer Wärmepumpe bis einschließlich 100 Kilowatt Nennwärmeleistung, wenn diese wie folgt angewendet wird:
- Aufbereitung für Warmwasser und für das Heizen in Gebäuden
- Versorgung von Wärme für Wärmenetze
Für Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt Nennwärmeleistung können ebenfalls Fördermittel beantragt werden. Auf der BAFA-Website heißt es dazu:
"Hinsichtlich Nennwärmeleistung ist keine Obergrenze festgelegt. Sofern die zu fördernde Anlage nicht gelistet ist, muss unter Wärmepumpenart „Sonderbauform“ und anschließend bei Hersteller „Sonstiges und Sonderbauformen“ und bei der Typbezeichnung „Individuell“ ausgewählt werden."
Das BAFA fördert somit sämtliche Einbauten einer Wärmepumpe - egal, ob in Neubauten oder Bestandsgebäuden. Grundsätzlich unterliegt der Einbau bei Neubauten höheren Maßstäben, da in diesen die technischen Erfordernisse höher sind als bei Bestandsgebäuden.
Wir von Skan-Hus Projekt GmbH berücksichtigen sämtliche energieeffizienten Standards und beraten Sie bzgl. möglicher staatlicher Förderungen.