Aluminium in Trinkwasserleitungen bleibt verboten

25. Januar 2017

Rechtsstreit um Aluminium beigelegt

Der 10-jährige Rechtsstreit um die Aufnahme von Aluminium zur Korrisionsinhibierung in die „Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren" nach § 11 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde beendet. Nach einem vorgelegten Gutachten, dass das Metall nicht zum Schutz vor Korrosion wirkt, wurde die Klage zurückgezogen. Somit bleibt der Einsatz von Aluminium in Trinkwasserleitungen verboten.

Auswirkungen auf Gesundheit

Größere Mengen Aluminium sollen Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Sie werden zum Beispiel mit neuronalen Schädigungen in Zusammenhang gebracht. Vor allem Menschen mit Nierenschäden sind anfällig für die Giftigkeit von Aluminium. Immer wieder wird ein erhöhtes Alzheimer-Risiko durch zu viel Aluminium ausgedrückt. Diese Vermutung konnte bis jetzt nicht bestätigt werden. Jedoch sind Zusammenhänge von einer höheren Anzahl von Alzheimer-Diagnosen und Regionen erkennbar, in denen auch ein erhöhter Aluminium-Anteil im Trinkwasser herrscht.

Richtwerte dürfen nicht überschritten werden

Die Gesamtkonzentration an Aluminium im menschlichen Körper liegt bei etwa 9 ppm (ppm: „Teile von einer Million"). Täglich nimmt der Mensch etwa 5 mg Aluminium über Nahrung und Trinkwasser ein, wovon nur ein geringer Teil absorbiert wird, sodass seine akute Toxizität sehr gering gehalten wird. Aktuell liegt der gültige Richtwert für den maximalen Aluminiumgehalt im Trinkwasser gemäß der Richtlinie der Weltgesundheitsorganisation WHO bei 0,2 mg Gesamt-Aluminium pro Liter. Die Europäische Kommission hat diesen Richtwert ebenfalls übernommen und erst kürzlich wurde vom Bundesamt für Umwelt das Verbot der Verwendung von Aluminium als Aufbereitungsstoff zum Korrosionsschutz in Trinkwasserleitungen bestätigt.