Betriebskosten sind jene Grundstückskosten, die beim Eigentümer anfallen. Durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch eines Schwedenhauses entstehen laufend Kosten, z.B. durch Instandhaltung und Instandsetzung, Grundsteuer, Wasser, Heizung, Gartenpflege, Versicherung. Wenn man als Vermieter eines Schwedenhauses agiert muss man zwischen den umlagefähigen und den nichtumlagefähigen Betriebskosten unterscheiden, also jene Kosten die dem Mieter in Rechnung gestellt werden und jene Kosten, die man als Vermieter trägt. Bei unseren ökologischen Schwedenhäusern sparen Sie aufgrund der nachhaltigen Bauweise eine Menge an den Betriebskosten.