Energieeinsparverordnung 2014: Mit Skan-Hus heute schon an morgen denken

21. Mai 2014

Ab diesem Monat gilt eine neue Energieeinsparverordnung. Die Änderungen, die den Neubau betreffen, gelten mit einer Übergangsfrist von fast 2 Jahren erst für Gebäude, die ab dem 01.01.2016 errichtet werden.

Maßgebliche Größe ist nach wie vor der Primärenergieverbrauch, der durch die Wärmedämmung der Gebäudehülle, die Effizienz der Heiztechnik und den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch bestimmt wird.

Was das in der Praxis bedeutet, läßt sich gut an Hand der verschiedenen Förderstufen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verdeutlichen: Das bisherige Mindestniveau von 2009 entspricht in der Sprachregelung der KfW dem Wert 100. Ab dem 01.01.2016 sinkt diese Größe auf 75.

Wir erfüllen bereits jetzt mit unseren Standardkonstruktionen die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 oder 40 und setzen damit schon heute auf die Technik von morgen.

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